this post was submitted on 05 Dec 2024
7 points (73.3% liked)
DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz
4138 readers
361 users here now
Das Sammelbecken auf feddit.org für alle Deutschsprechenden aus Deutschland, Österreich, Schweiz, Liechtenstein, Luxemburg und die zwei Belgier. Außerdem natürlich alle anderen deutschprechenden Länderteile der Welt.
Für länderspezifische Themen könnt ihr euch in folgenden Communities austauschen:
___
Aus gegebenem Anlass werden Posts zum Thema Palästina / Israel hier auf Dach gelöscht. Dasselbe gilt zurzeit für Wahlumfragen al´a Sonntagsumfrage.
___
Einsteigertipps für Neue gibt es hier.
___
Eine ausführliche Sidebar mit den Serverregeln usw. findet ihr auf der Startseite von feddit.org
___
founded 1 year ago
MODERATORS
you are viewing a single comment's thread
view the rest of the comments
view the rest of the comments
Doch, darf man. Wie in Deutschland darf man mit Krankschreibung nichts tun, was die Genesung behindert. Aber wenn man der Ansicht ist, dass die abgeschlossen ist (ganz oder soweit, dass die ausgeübte Tätigkeit halt nicht mehr hinderlich ist), darf man sehr wohl arbeiten. Kann dann (auch wie in Deutschland) versicherungsrechtlich noch spannend werden, wenn es während der Krankschreibung zu einem Arbeitsunfall kommt und die Versicherung der Ansicht ist, das sei selbstverschuldet, weil eben noch nicht fit. Also im Zweifel ist lieber davon abzuraten, krankgeschrieben zu arbeiten, aber dürfen tut man es, auch in der Schweiz.
https://hub.hslu.ch/management-and-law/2023/11/30/arbeiten-trotz-krankheit-was-gilt-arbeits-und-versicherungsrechtlich/
😯da war ich in dem Fall falsch informiert..