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cross-posted from: https://feddit.org/post/1918813

https://weact.campact.de/petitions/nein-zu-deutschen-sonderregeln-fur-fahrradanhanger

Das Bundesverkehrsministerium plant eine massive Verschärfung der Regelungen für Fahrradanhänger.
Demnach dürfen Fahrradanhänger zukünftig maximal 50 kg Gesamtmasse aufweisen, ansonsten brauchen sie ein eigenes Auflaufbremssystem. Zur Einschätzung: Bei einem Eigengewicht von 15 kg eines zweisitzigen Kinderfahrradanhängers blieben dann nur noch 35 kg an Zuladung übrig, was man locker mit zwei älteren Kindern überschreiten würde. Auch wer zwei Bierkästen transportieren will, kann die 50kg-Marke recht schnell reißen. Von größeren Hunden, Gartentransporten usw. wollen wir gar nicht erst anfangen.

Die zur Zeit bestehenden EU-Normen, sowie die geltenden Gesetze der StvZO und der StvO, reichen nach einschlägiger Auffassung für den sicheren Betrieb von Fahrradanhängern im privaten Bereich völlig aus.

Wir fordern deshalb: Keine weitere Regulierung für die private Nutzung von Anhängern an Fahrrädern.

In Anlehnung an die Meldung von vor ein paar Wochen. https://feddit.org/post/1140945

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[-] trollercoaster@sh.itjust.works -2 points 2 months ago* (last edited 2 months ago)

Bei der Frage gebremster oder ungebremster Anhänger geht es nicht primär um den Bremsweg, sondern darum, was ein schwerer ungebremster Anhänger mit seinem Zugfahrzeug macht, wenn das bremsen muss.

Der schiebt das nämlich unkontrolliert in der Gegend rum, weil er versucht, es zu überholen. Das Resultat ist dann in der Regel, dass das Gespann sich zusammenklappt, wie ein Taschenmesser, und zusammen unkontrolliert irgendwo einschlägt. (Oder die Anhängerkupplung löst sich durch die Kräfte, die beim Zusammenklappen entstehen, und beide schlagen genauso unkontrolliert getrennt irgendwo ein)

Deswegen sind für Kraftfahrzeuge ja schon lange für entsprechende Gewichts-Konstellationen gebremste Anhänger vorgeschrieben. Es gibt auch keine ungebremsten PKW-Anhänger über 750kg. Ein KfZ mit Anhängerkupplung hat im Fahrzeugschein Angaben für die zulässige Anhängelast in Abhängigkeit von der Art der Bremse des Anhängers. Ein Anhänger, der schwerer ist, als das Zugfahrzeug, ist bei KfZ in der Regel überhaupt nur dann zulässig, wenn er mit einer durchgängigen Bremsanlage ausgestattet ist. (d.h. in dem Moment wenn die Bremse am Zugfahrzeug betätigt wird, bremst der Anhänger sofort automatisch mit, wie z.B. bei einem druckluftgebremsten LKW-Anhänger, statt erst, wenn der Anhänger anfängt, auf das bremsende Zugfahrzeug aufzulaufen)

Gerade vor dem Hintergrund der zunehmenden Anzahl elektrischer Fahrräder, die schneller fahren und dabei größere Lasten bewegen, als normale Fahrräder, ist es durchaus sinnvoll, für schwere Fahrradanhänger Auflaufbremsen vorzuschreiben. (Vor Elektrofahrrädern gab es das Problem praktisch nicht, weil sehr schwere Fahrradanhänger einfach zu schwer zu ziehen sind, um sich das ohne Hilfsmotor freiwillig anzutun)

this post was submitted on 15 Aug 2024
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