Ich habe ein ~3 Jahre altes Alu-Gravelbike, das ich zu dem Zeitraum neu gekauft habe, als der Markt absolut leer war. Dementsprechend gibt es ein paar Punkte, die ich gerne "upgraden" würde. Insbesondere die Carbongabel, die keine Befestigungspunkte bietet sowie die Schaltung. Daher möchte ich das Rad verkaufen und gegen ein Upgrade eintauschen, weil ich mir so einen Umbau nicht unbedingt zutraue. Aber hauptsächlich, weil ich auch gar keine andere Gabel bekomme (es scheint unmöglich zu sein, seriös kompatible Gabeln für Canyon-Räder zu kaufen - das wäre auch etwas worauf ich beim nächsten Rad achten würde).
Nun hatte ich aber vor 2 Jahren einen Allein-Unfall mit dem Rad, bei dem es auf der Gummierung des linken Schaltgriffs gelandet ist. Gab dort eine kleine Macke, das Fahrrad hatte ansonsten nichts Sichtbares. Es steckte aber einiges an Energie im Sturz, ich war schwer verletzt - habe das Rad wohl gut mit meinem Körper abgefedert. Anschließend habe ich das Rad in einer lokalen Werkstatt "durchchecken" lassen, die haben aber keine Schäden gefunden und das auch mit dem Hinweis auf den Unfall in ihren Bericht zur Rechnung geschrieben. Danach bin ich mit dem Fahrrad weitere ~3500km gefahren und nutze es auch weiterhin.
Wie würde man beim Verkauf von so einem Gerät vorgehen? Natürlich kommt der Hinweis auf den Unfall prominent in die Anzeige. Aber muss/sollte man darüber hinaus noch irgendwas machen / untersuchen lassen? Denkbar wären ja vielleicht irgendwelche verfrühten Ermüdungs-Erscheinungen. Müsste der Käufer das Risiko dann einfach in Kauf nehmen, oder kann es da Haftungs-Probleme für mich geben?
Oder behält man so ein Rad besser als (n+1)-Reserve im Keller? Vllt taugt es mit schmaler Bereifung ja sogar noch als Rennrad.
Teppich steht hier wohl für die Fußmatte, die sich dann dem Text nach mutmaßlich unter dem Pedal verklemmt hat.