Für das Gericht liegen die Dinge klar. „Das Recht der Bürger auf Gesundheit“ habe immer Vorrang vor dem „Recht auf unternehmerische Aktivität“. Eine Weiterführung des Betriebs könne nicht erlaubt werden, solange in den Hochöfen von Tarent weiterhin 2.600 Tonnen Asbest verbaut seien und so lange auch der Feinstaubausstoß zu hoch liege.
Ich bin durchaus erstaunt, dass das Gericht so entschieden hat.