Kein Problem, wenn es Behinderte hilft, dann machen wir ein Gesetz, dass die Smartglass Benutzung eben nur für Menschen mit Behinderung erlaubt ist. Für alle anderen ist es strafbar. Damit hätte man eine halbwegs gute Balance zwischen den Bedürfnissen von Behinderten und dem Schutzbedürfnis der Allgemeinheit, finde ich.
Barrierefreiheit und selbstbestimmte Behindertenpolitik
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Barrierefreiheitsrichtlinien (2024, englisch, aktuell):
Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 -
Barrierefreiheitsrichtlinien (2008, deutsch, alt):
Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.0
Leider wird dann fraglich, ob jemand nur für Menschen mit einschlägiger Behinderung überhaupt noch derart funktionale Geräte entwickelt:
Christiane Möller: Meta hat kein Blinden-Hilfsmittel entwickelt. Ich glaube nicht, dass sie die Brillen nur für blinde Menschen auf dem Markt lassen würden. Das wäre wirtschaftlich nicht interessant, die Brillen würden nicht weiter entwickelt und das war es dann.
Vielleicht klappt das gerade noch, solange es außerhalb von Deutschland bzw. der EU große Wirtschaftsräume (USA + X) ohne ein solches Verbot der Brillen für Nicht-Behinderte gibt. Aber auch hier ist denkbar, dass die Hersteller bei einem EU-Markt, der auf Menschen mit Behinderung beschränkt ist, wegen unveränderter Fixkosten für Rechtskonformität etc. dann gänzlich auf diesen Markt verzichten. Oder sie lassen es bleiben, um politischen Druck für eine Rücknahme des Verbots auszuüben.
Worauf ich hinaus will: Wir müssen auch über eine öffentliche Finanzierung von datenschutzfreundlichen Versionen derartiger Geräte nachdenken. Dabei muss es immer um Hilfsmittel gehen, die von Behinderten selbst gewünscht werden: keine Disability Dongles.