Pfui, Clickbait! Der Text sagt ja selbst, dass Händler dafür sorgen müssen, dass das Paket sicher ankommt. Das ist gesetzlich geregelt. Eine Ausnahme ist eben, wenn Kunden die falsche Adresse angeben haben, was ja irgendwie verständlich ist.
Wäre vielleicht mal nützlich gewesen, wenn man die Zustellung hier mal definiert hätte. Gerne sagen Paketboten nämlich, dass die Bestellung „am gewünschten Ablageort“ ist, obwohl der nie definiert wurde. Das Paket liegt dann einfach ungeschützt vor der Haustür, ohne, dass geklingelt wurde.
Wenn Ich dann aber bei der ersten Bestellung nichts sage, heißt dass dann, dass eine stille Vereinbarung gilt und Ich bei Diebstahl selbst schuld bin? Wäre schön, wenn das mal jemand abgeklärt hätte.