this post was submitted on 21 Nov 2025
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Deutschland

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[–] CosmoNova@lemmy.world 8 points 6 days ago (1 children)

Pfui, Clickbait! Der Text sagt ja selbst, dass Händler dafür sorgen müssen, dass das Paket sicher ankommt. Das ist gesetzlich geregelt. Eine Ausnahme ist eben, wenn Kunden die falsche Adresse angeben haben, was ja irgendwie verständlich ist.

Wäre vielleicht mal nützlich gewesen, wenn man die Zustellung hier mal definiert hätte. Gerne sagen Paketboten nämlich, dass die Bestellung „am gewünschten Ablageort“ ist, obwohl der nie definiert wurde. Das Paket liegt dann einfach ungeschützt vor der Haustür, ohne, dass geklingelt wurde.

Wenn Ich dann aber bei der ersten Bestellung nichts sage, heißt dass dann, dass eine stille Vereinbarung gilt und Ich bei Diebstahl selbst schuld bin? Wäre schön, wenn das mal jemand abgeklärt hätte.

[–] Zwuzelmaus@feddit.org 7 points 6 days ago (1 children)

Wenn Ich dann aber bei der ersten Bestellung nichts sage, heißt dass dann, dass eine stille Vereinbarung gilt und Ich bei Diebstahl selbst schuld bin?

Nein, heisst es nicht.

Erstmal ist bei einem Diebstahl der Dieb der Schuldige. Nicht du und hoffentlich auch nicht der Bote.

(Obwohl man sich auch ausdenken könnte, dass der Bote das Paket vor die Tür legt, sein obligatorisches "Beweisfoto" für seine Firma macht und es dann wieder wegnimmt)

Wäre vielleicht mal nützlich gewesen, wenn man die Zustellung hier mal definiert hätte. Gerne sagen Paketboten nämlich, dass die Bestellung „am gewünschten Ablageort“ ist, obwohl der nie definiert wurde.

Im Ernstfall müsste die Firma beweisen, dass du die Ablage gewünscht bzw. der Ablage-Vereinbarung zugestimmt hast.

[–] CosmoNova@lemmy.world 0 points 4 days ago

Na ja das klingt mir alles nach gefährlichem Halbwissen, ohne viel Substanz. Gibt es dazu explizite Gesetzestexte oder Gerichtsurteile? Besonders eine Ablage-Vereinbarung scheint mir ein Streitpunkt zu sein. Davon habe Ich noch nie gehört und trotzdem legen sie die Pakete „am gewünschten Ort“ ab. Also wenn das zum Beispiel Teil der AGB ist, dann wird man das wohl anfechten können. Die ist in der Regel nicht wasserdicht.