DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz
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Das hab ich mir auch schon öfter gedacht! Aber wie ist das eigentlich gesetzlich geregelt? Was für Privateigentum darf ich auf öffentlichem Grund lagern und was nicht?
Ich weiß, dass das Straßenrandparken erst mit einem Richterspruch 1950 oder so angefangen hat. Aber wie ist das aktuell?
Solange es nicht per Anordnung (Schilder oder Markierung) verboten ist, kannst du dein Kfz in den öffentlichen Straßenraum stellen. Voraussetzung ist, dass es eine gültige Zulassung und Nummernschilder besitzt.
Glaube es ging um anderen Privatbesitz als das hochheilige deutsche Auto.
Dann ist die Antwort: "Nichts, für das die Kommune dir nicht auf Antrag und gegen Gebühr eine Sondernutzung genehmigt hat."