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Personenstand... was ist das eigentlich?

Bildquelle: Landesarchiv NRW Abteilung OWL, Standesamt Lüdinghausen-Stadt

Da die Frage aufgekommen ist und ich hier nicht nur News posten möchte, sondern auch ein wenig Wissen teilen möchte, hier mal ein kleiner Text zum Thema "Personenstand". Falls ihr irgendwelche Fragen habt, nur her damit! Wenn euch das Format gefällt, kann ich sicherlich auch mal etwas zu anderen Themen vll. Kirchenbüchern machen.

Was ist ein Personenstand?

Da zitiere ich mal Wikipedia, die kann das besser als ich: "Personenstand oder – schweizerisch – Zivilstand (französisch état civil) ist die sich aus den Merkmalen des Familienrechts ergebende Stellung einer Person innerhalb der Rechtsordnung einschließlich ihres Namens. Sie werden benötigt im Personenstandsfall, gewissen amtlich relevanten Vorgängen bei der bürgerlichen Beurkundung. Die einzelnen Angaben sind die Personenstandsdaten einer Person."

Was sind Personenstandsdaten?

Personenstandsdaten sind Kern des Melderegisters und finden sich in Personenstandsurkunden wie Geburts-, Ehe-, Sterbeurkunden, sowie in Sterbebüchern und ähnlichen Dokumenten. Sie werden in Deutschland von den Standesämtern beurkundet und aufbewahrt.

Da sie die traditionell "wichtigsten" Ereignisse im Leben dokumentieren, sind sie von hoher Relevanz für die Ahnenforschung. Sie Personenstandsurkunden enthalten aber nicht nur Informationen zu den beurkundeten Personen, sondern geben Aufschluss über ihre Verwandten und eventuelle Lebensverhältnisse. Folgende Daten kann man den Urkunden entnehmen: Vor- und Nachnamen, Alter, Geburtsdaten, Beruf, Wohnort, Geburtsort, Zeugen, Namen der Eltern und letzter Wohnort (bei Heiratsurkunde) etc. Die Angaben unterscheiden sich je nach Urkundentyp und auch Standesamt, aber es wird klar warum die Urkunden für die Familienforschung so interessant sind.

Seit wann gibt es Personenstandsurkunden?

Offiziell seit dem 01.01.1876 im gesamten Deutschen Reich. Die Gesetzgebung hat sich immer mal wieder verändert, aber für die Familienforschung ist relevant, dass wir ab 1875 flächendeckend Urkunden zur Verfügung haben.

Eine Ausnahme bildet das Rheinland oder die ehemalige "Rheinprovinz" - in der sogenannten "Franzosenzeit" wurde das linksrheinische Gebiet ab etwa 1794 besetzt und anschließend an die (zweite) Republik Frankreich unter Napoleon angeschlossen. Die Franzosen haben die Verwaltung sehr schnell flächendeckend modernisiert, und dabei u.a. die Zivilstandsregister eingeführt, welche ab etwa 1798/1799 die Beurkundung von Geburten, Ehen und Sterbefällen registrierten; zunächst auf französisch. Nach der Niederlage Franrkeichs und dem Wiener Kongress 1815 hat das Rheinland große Teile der modernisierten Verwaltung beibehalten, sodass wir im Rheinland über amtliche Quellen im frühen 18. Jahrhundert verfügen.

Wie komme ich an Personenstandsurkunden?

Wir müssen 2 Fälle unterscheiden - Schutzfrist abgelaufen, ja oder nein. In Deutschland existieren Schutzfristen. Diese betragen für Geburten 110 Jahre, für Heiraten 80 Jahre und für Sterbefälle 30 Jahre. Innerhalb dieser Schutzfristen werden Personenstandsurkunden vom zuständigen Standesamt aufbewahrt und werden nur an "berechtigte" Personen ausgegeben, das heißt in der Regel direkte Nachkommen. Wenn ihr also die Geburtsurkunden eurer Großeltern sucht, fallen die vermutlich in diese Frist und die Urkunde liegt beim Standesamt, in dem sie geboren wurden. In diesem Fall könnt ihr die Urkunde direkt beim StA anfragen, in der Regel auch online. Dort gibt es dann ein Formular, in dass ihr u.a. eure Verwandtschaftsbeziehung eintragen müsst, außerdem müsst ihr ein Nachweisdokument hochladen (z. B. eure eigene Geburtsurkunde). Beim Urkundentyp seid ihr am "unbeglaubigten Eintrag aus dem Geburtsregister" interessiert. Das kostet euch etwa 10€.

Nach dem Ablaufen der Schutzfrist werden die Urkunden von den Standesämtern an das zuständige kommunale Archiv zur Aufbewahrung übergeben, in der Regel sind das Stadt-, Amts- und Kreisarchive. Seid ihr also an älteren Urkunden interessiert, müsst ihr dort nachfragen, im besten Falle mit sovielen Informationen wie möglich.

Was sind Erst- und Zweitschriften?

Die Originale oder auch Erstschriften der Zivilstandsregister bis 1875 und der Personenstandsregister ab 1876 werden in der Regel in den kommunalen Kreis-, Amts- oder Stadtarchiven aufbewahrt. Diese Archive sind die wertvollsten Quellen, denn die Urkunden erhalten in der Regel wertvolle "Randvermerke". Hat bspw. jemand geheiratet, Kinder bekommen oder ist verstorben, so wurden diese Daten auf den originalen Urkunden oft nachgetragen. Die Arbeit in den kommunalen Archiven ist also zu bevorzugen, allerdings ist sie auch wesentlich aufwendiger. Die kommunalen Archive unterscheiden sich teilweise deutlich bzgl. Personal, Ausstattung, Öffnungszeiten, Erreichbarkeit und Kosten. Andere Archive sind aufgrund von Schäden nicht oder nur eingeschränkt nutzbar, so z.B. die Stadtarchive in Köln (Einsturz des historischen Archivs 2009) oder Stolberg (Überflutung bei der Ahrtal-Katastrophe 2021).

Die Landesarchive bewahren die Zweitschriften der Urkunden auf, sodass es quasi immer "Sicherungskopien" gibt. Diesen Urkunden fehlen die Randvermerke, dafür ist die Infrastruktur und der Stand der Digitalisierung der Landesarchive meist wesentlich besser. Außerdem kann man dort schnell sehr viele Urkunden bekommen, ohne dass man 20 Stadtarchive abarbeiten muss.

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[–] greencactus@lemmy.world 2 points 1 week ago

Das war richtig spannend! Danke für die Einblicke und die Infos, habe gar nicht von den Fristen gewusst - dafür jetzt aber auch etwas Neues dazu gelernt :)