this post was submitted on 24 Jun 2026
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[–] Elchi@feddit.org 0 points 7 hours ago* (last edited 7 hours ago) (1 children)

Interessant dass es keine separaten zahlen dazu gibt.

Man müsste das eher Femizidversuche nennen.

Es its aber ist seltsam. 2023 heißt es allgemein:

Insgesamt registrierte die Polizei im vergangenen Jahr 938 weibliche Opfer von Tötungsdelikten, neun mehr als im Jahr zuvor.360 Frauen und Mädchen wurden dabei Opfer eines vollendeten Tötungsdelikts.

Entweder enden vollendete Todesdelikte nicht mit dem Tod oder sie werden als Todesursache auch auf ertrinken, verbrennen und explodieren verteilt.

Wenn wir schon dabei sind. 2800! (~~erfolgreiche~~vollzogene) Suizide bei Frauen werden da im Verhältnis zu Femizid Medial kaum behandelt.

^die^ ^7400^ ^suizidierten^ ^Männern^ ^liegen^ ^am^ ^boden^ ^des^ ^aufmerksamkeitspool^

[–] You@feddit.org 1 points 2 hours ago

Interessant dass es keine separaten zahlen dazu gibt.

Das ist schade und macht die Vergleiche schwerer. Das BKA nutzt für die Ergebnisse von 2023 und 2024 anscheinend auch unterschiedliche Zusammenfassungen / Begrifflichkeiten.

Man müsste das eher Femizidversuche nennen.

Es wäre "sauberer" 2024 zwischen vollendeten und versuchten Taten zu unterscheiden, da hast Du einen Punkt. So wirkt es - auch bei der Berichterstattung hierzu - als ob es mehr als 300 Todesopfer gibt.

2023 geht das BKA aber anders an die Zahlen heran.

Insgesamt registrierte die Polizei im vergangenen Jahr 938 weibliche Opfer von Tötungsdelikten, neun mehr als im Jahr zuvor. 360 Frauen und Mädchen wurden dabei Opfer eines vollendeten Tötungsdelikts.

Entweder enden vollendete Todesdelikte nicht mit dem Tod oder sie werden als Todesursache auch auf ertrinken, verbrennen und explodieren verteilt.

Sie beginnen allgemein mit "weibliche Opfer von Tötungsdelikten" und gehen dann auf die 360 "Opfer eines vollendeten Tötungsdelikts".

Die Abweichung die Dir auffällt, lässt sich anders erklären: Da gibt es Anfangs nicht nur die versuchten und vollendeten Tötungsdelikte, an die man bei dem Thema zwangsläufig denken muss, nämlich: M greift F an. Das BKA wird hier auch Tötungsdelikte, die auf Fahrlässigkeit beruhen mit hineingenommen haben. Das betrifft dann die "Fahrlässige Tötung" nach § 222 StGB. Ermittlungen wegen des Verdachts auf § 222 StGB werden doch jeweils nach Todesfällen im Straßenverkehr eingeleitet. Die PKS beruht ja nur auf den Ermittlungsverfahren, die eingeleitet werden. Es läßt sich also in diesen Fällen erst recht nicht sagen, ob da nachher tatsächlich eine Anklage/Strafbefehl/Verurteilung herauskommt.

Erst danach grenzt das BKA auf die Zahl 247 im Bereich "Häusliche Gewalt" ein. Da werden also nur Taten gezählt, wo Opfer und Täter eine persönliche Beziehung zueinander haben.

Dein Hinweis auf die vergleichsweise hohen Zahlen bei (erfolgreichen) Suiziden finde ich auch berechtigt. Dazu möchte ich aber hier keine Ausführungen mehr machen, das würde eine Textwand werden. Nur soviel: Menschen mit psychischen Problemen werden grundsätzlich viel zu wenig Hilfen bereitgestellt und es gibt eine deutliche therapeutische Unterversorgung.