this post was submitted on 30 May 2026
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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz
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Zuallererst würde ich im Arbeitsvertrag schauen, was da drin steht und ggf. den entsprechenden Tarifvertrag.
Ich bin kein Anwalt, aber ob umkleidezeit zur Arbeitszeit zählt, hängt von verschiedenen Voraussetzungen ab.
Z.B. davon, ob die Arbeitskleidung dienstlich vorgeschrieben ist, die nicht privat getragen werden kann oder ob diese notwendigerweise erst am Arbeitsplatz angelegt werden kann.
Als Beispiel gibt es da die OP-Kleidung in einem Krankenhaus - die ist aus hygienischen Gründen notwendig und kann deswegen auch nur kurz vor der OP angelegt werden, das zählt als Arbeitszeit.
Oder aber z.B. Schutzkleidung/Schutzausrüstung, oder Reinraumanzüge.
Eine pauschale Antwort, ob umziehen zur Arbeitszeit zählt oder nicht, gibt es nicht. Vielleicht mal einen Spezialisten im Arbeitsrecht verbindlich zu rate ziehen? Denn letzten Endes ist es eine Betrachtung des individuellen Falls.