this post was submitted on 09 May 2026
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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz
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Parteien unterstützen, die sich für öffentlichen Wohnungsbau einsetzen. Aber die könnten ja auch eine Vermögenssteuer einführen wollen, also geht das wohl leider nicht.
Ja bis dahin kann er sich dann Mangels Kundschaft direkt daneben legen.
Da er nicht der Supermarktbetreiber ist, wohl eher nicht. Der Supermarkt selbst scheint sich ja nicht beklagt zu haben.
Also kann man festhalten: Vor dem Gebäude campierende Obdachlose sind prinzipiell nicht das Problem des Immobilienbesitzers.
Da der Staat das Problem nicht löst und die Obdachlosen ein Problem / Störung für die normale Nutzung des Gebäudes darstellen können muss er was unternehmen bevor seine Einnahmequelle irgendwann wegbricht.
Der hat da ein Vordach, das über einen Gehweg ragt, und Leute, die kein Dach haben, schlafen da nachts aus Not drunter. So weit darf "Eigentum verpflichtet" schon gehen. Das ist keine sonderlich hohe Messlatte.
Würdest du das genauso sehen wenn sich Obdachlose vor deiner Wohnung / Haus niederlassen würden?
Ich denke mal die Beregnung ist ja nicht dauerhaft an, sondern nur wenn dort jemand liegt? Das heißt jemand schaut nach und sieht dort jemanden liegen. Und anstatt die Leute anzusprechen oder den Sozialdienst oder die Polizei zu rufen schaltet man die Beregnungsanlage an? Das ist einfach überhaupt nicht zu rechtfertigen.
Vorallem wenn es dann kalt ist die person nass ist und eventuell stirbt. Zählt das Totschlag? Oder kommt der Besitzer vom Haus dann ohne probleme weg?
Es ist halt übelst asozial Leute nass zu spritzen, die nicht nach hause gehen können, um sich aufzuwärmen und neue Klamotten anzuziehen.
Das kann an einem halbwegs kalten Tag sogar ziemlich gefährlich sein.
Wäre ja sonst auch eine enorme Wasserverschwendung
Was soll die Polizei oder der Sozialdienst machen? Was wenn es nicht fruchtet?
Sorry, der Eigentümer kann Hausverbot aussprechen und die Polizei setzt das dann auch durch, das wäre der normale Prozess. Und ich denke nach dem zweiten oder dritten Mal sucht ein Obdachloser halt lieber einen anderen Platz. Im Ergebnis ist es ähnlich aber die Polizei geht da sicherlich anders mit um und bietet auch mal die Obdachlosenunterkunft oder andere Hilfestellung an. Und vor allem lässt sie den Leuten ihren Besitz, stell dir vor die Klamotten die du trägst und dazu vielleicht ein Schlafsack ist dein einziger Besitz und das wird dann schön nassgeregnet.
Das wäre der Idealzustand, hier bei uns (in einer Kleinstadt einer eher ländlich geprägten Region) haben wir in der Firma allerdings auch schon die Erfahrung machen müssen, daß die Polizei eher... mindermotiviert auf solche Anfragen reagiert.
Das ist so nicht immer der Fall, auch hier:
Schaust du dir den Spaß bei Street View an, wird es klarer:
Du kannst halt kein Hausverbot für den öffentlichen Gehweg vor deinem Haus aussprechen. Der Shopblogger hatte ein ähnliches Thema:
https://www.shopblogger.de/blog/archives/26339-Trinkende-Maenner-auf-dem-Gehweg.html
Platzverweis geht dann auch nur, wenn die Leute sich stark daneben benehmen. Und dann hast du da als Ladenbesitzer wirklich ein Problem: Die Anwesenheit von Obdachlosen schreckt Kunden ab. Du magst das nicht gut finden, aber am Ende gibt es Leute, die sich bedroht oder verängstigt fühlen und lieber woanders hingehen. Wirklich was machen kannst du dann auch nicht.
Also wenn es eine öffentliche Fläche ist die dir nicht gehört, dann darfst du die halt aber auch nicht beregnen.
Das ist ja gerade das Staatsversagen, das wir aktuell sehen. Keine Ahnung, ob du einen Rechtsanspruch drauf hast, dass in deinem Stadtviertel keine Obdachlosen sind oder keine Junkies abhängen. Höchstwahrscheinlich nicht.
Aber gleichzeitig ist halt dieses Thema total gesellschaftlich relevant. Menschen fühlen sich halt nicht wohl, wenn abgerissene Gestalten vor ihrer Wohnung und ihrem Supermarkt campieren. Lassen ihre Kinder ungerne alleine in die Stadt, wenn dort Leute offen Crack konsumieren. Fahren nicht so gerne nachts U-Bahn, wenn in den Unterführungen Leute schlafen. Und jetzt versagt der Staat dabei, diesen Leuten zu helfen. Und er versagt dann auch gleichzeitig dabei, den Leuten ein Sicherheitsgefühl zu geben
Aber erst ein Ladenlokal für billo kaufen und dann unzufrieden mit der Lage sein ist halt Problem des Eigentümers und nicht des Staates. Man kann nicht erst die günstigen Preise haben wollen und dann sich über die ausbleibende Gentrifizierung beschweren. Die abgerissenen Gestalten müssen halt auch irgendwo leben können.
Ich wünsche mir auch das Obdachlosen mehr und nachhaltiger geholfen wird, das Problem ist halt aber so alt wie die Menschheit und eine schnelle oder einfache Lösung sehe ich da nicht. Und bis dahin muss man sich damit halt irgendwie arrangieren, dazu gehört dann auch dass man halt nicht in Brennpunkten investiert sein sollte wenn man mit Obdachlosen vor der Tür nicht klar kommt. Jedenfalls finde ich diese Einschränkung für jeden Immobilieneigentümer eher zumutbar als den nassen Schlafsack für den Obdachlosen.
Kann es sein, dass deine Grundannahme falsch ist? Im Zweifelsfall gibt es den Supermarkt dort nämlich schon länger als die Obdachlosen. Und kein Vermieter reduziert dir die Miete, nur weil dein Stadtviertel gerade gibt - im Schlimmsten Fall hast du dann dick Miete (oder bist Hausbesitzer) und trotzdem die neueren Probleme direkt vor der Haustür.
Dann muss man halt umziehen und den Markt regeln lassen und der Eigentümer hat sich dann halt verspekuliert, ist doch ganz normal das jede Investition und Rendite auch mit Risiko verbunden ist. Wenn es andersrum doch zur Gentrifizierung kommt, dann haben die abgerissenen Gestalten auch halt regelmäßig einfach Pech gehabt.
Und zwar weil die das Recht haben sich dort (friedlich) aufzuhalten. Weil es eben ein öffentlicher Gehweg ist.