this post was submitted on 03 Apr 2026
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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz

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Das Sammelbecken auf feddit.org für alle Deutschsprechenden aus Deutschland, Österreich, Schweiz, Liechtenstein, Luxemburg und die zwei Belgier. Außerdem natürlich alle anderen deutschprechenden Länderteile der Welt.

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Zusätzliche Regeln aus „Lessons learned":

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Einsteigertipps für Neue gibt es hier.
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[–] Successful_Try543@feddit.org 6 points 4 days ago

Fassung des §2 WPflG vom 13.04.2013

Die §§ 3 bis 53 gelten im Spannungs- oder Verteidigungsfall.

Neue Fassung vom 01.01.2026

im Spannungs- oder Verteidigungsfall.
(1) Die nachfolgenden Vorschriften gelten nach Maßgabe der folgenden Absätze.
(2) Die §§ 3 bis 52 gelten im Spannungs- oder Verteidigungsfall.
(3) Außerhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfalls gelten die §§ 3, 8a bis 20b, 25, 32 bis 35, 44 und 45.
(4) Die §§ 15a und 16 sind nur auf Betroffene anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2007 geboren sind. Satz 1 gilt nicht im Spannungs- oder Verteidigungsfall.

https://www.buzer.de/2_WPflG.htm