this post was submitted on 05 Feb 2026
79 points (98.8% liked)

DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz

4893 readers
611 users here now

Das Sammelbecken auf feddit.org für alle Deutschsprechenden aus Deutschland, Österreich, Schweiz, Liechtenstein, Luxemburg und die zwei Belgier. Außerdem natürlich alle anderen deutschprechenden Länderteile der Welt.

Für länderspezifische Themen könnt ihr euch in folgenden Communities austauschen:

___

Zusätzliche Regeln aus „Lessons learned":

___

Einsteigertipps für Neue gibt es hier.
___

Eine ausführliche Sidebar mit den Serverregeln usw. findet ihr auf der Startseite von feddit.org

___

founded 2 years ago
MODERATORS
 

geteilt von: https://feddit.org/post/25379848

Ein krasser Einschnitt für die psychotherapeutische Versorgung, den der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen spontan, ohne große Medienaufmerksamkeit und auch schon im nächsten Monat mal eben durchdrücken will: Einfach die Honorare für Psychotherapeut:innen um 10% kürzen (statt sie inflationsbereinigt anzuheben).

Man muss wohl zu dem Schluss kommen, die GKV finden, wir hätten zu viele Psychotherapeut:innen. Oder dass die vorhandenen Praxen zu viele Kassenpatient:innen behandeln, und zu wenig private? Denn das wäre in der Realität natürlich die einzige Folge dieser Anpassung: Weniger Therapieplätze für die gesetzlichen Kassen, oder gleich weniger Absolvent:innen, die Lust haben, eine Praxis aufzumachen.

Jeder, der schonmal wochen- oder monatelang auf der Suche nach einem ambulanten Therapieplatz war, muss da eigentlich sauer werden.

Medial bis jetzt trotzdem eher ein Nischenthema:

you are viewing a single comment's thread
view the rest of the comments
[–] probable_possum@leminal.space 3 points 1 week ago* (last edited 1 week ago) (1 children)

Wie war nochmal die Regel für Patienten, die keinen Therapieplatz bei Therapeuten mit Kassensitz bekommen? Wenn man keinen findet, kann man dich irgendwann bei den Therapeuten ohne Sitz fragen.

Wieviele Ablehnungen muss man nachweisen? Bzw. musste man die Kasse um Vorschläge bitten und wenn sie keine Therapeuten mit freier Kapazität nennen können, darf man? Habs vergessen.


Hab mal gesucht. Ohne Gewähr:

Im Sinne des §13 Absatz 3 SGB V und der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts* müssen
folgende drei Bedingungen für eine Kostenerstattung vorliegen:
*BSG 6 R KA 15/97 v. 21.05.1997; BSG B1 KR 5/99 R v. 25.09.2000, BSG B1 KR 69/03 B v. 10.01.2005; BSG B1 KR
14/07 R v. 02.11.2007
1. Dringlichkeit: „Die ambulante Psychotherapie ist notwendig und unaufschiebbar. Dies wird
durch die beigefügten ärztlichen Dringlichkeitsbescheinigungen sowie die ärztlich und
psychotherapeutisch gestellten Diagnosen belegt. Eine unaufschiebbare psychotherapeutische
Behandlung ist keine Notfallbehandlung im Sinne des §76 Absatz 1 SGB V.“
2. Die gesetzliche Krankenkasse kann die Leistung nicht rechtzeitig erbringen und die
Versicherte hat alles nach den konkreten Umständen Erforderliche, Mögliche und Zumutbare
unternommen, um diese Leistung auf dem Sachwege in einer angemessenen Zeit zu erhalten.
Als nicht rechtzeitig gilt die Wartezeit auf Therapiebeginn von mehr als sechs Wochen.
2
3. Die Versicherte kann die dringend notwendige Behandlung bei einem approbierten
Psychotherapeuten ohne Kassenzulassung kurzfristig beginnen.

Quelle

[–] CyberEgg@discuss.tchncs.de 4 points 1 week ago (1 children)

Wieviele Ablehnungen muss man nachweisen? Bzw. musste man die Kasse um Vorschläge bitten und wenn sie keine Therapeuten mit freier Kapazität nennen können, darf man? Habs vergessen.

Hängt von der KK ab, ist also unterschiedlich.

[–] probable_possum@leminal.space 3 points 1 week ago (1 children)

Das ist also nicht gesetzlich geregelt und nur Kulanz der KK? Weil, es dürfte ja für den Sucherfolg egal sein, bei welcher GKV man versichert ist.

[–] Kornblumenratte@feddit.org 4 points 1 week ago

Das ist keine Kulanz. Man hat einen Anspruch, wenn die Voraussetzungen erfülnt sind. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, ist eine Entscheidung des Krankenkassensachbearbeiters, die über einen Widerspruch geprüft werden und gerichtlich angefochten werden kann. Wobei sich das in der Praxis von Willkür nicht unterscheidet: wer krank genug für eine Psychotherapie ist, wird in der Regel nicht in der Lage sein, sich durch dieses System durchzukämpfen.