this post was submitted on 13 Nov 2025
45 points (95.9% liked)

DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz

4620 readers
433 users here now

Das Sammelbecken auf feddit.org für alle Deutschsprechenden aus Deutschland, Österreich, Schweiz, Liechtenstein, Luxemburg und die zwei Belgier. Außerdem natürlich alle anderen deutschprechenden Länderteile der Welt.

Für länderspezifische Themen könnt ihr euch in folgenden Communities austauschen:

___

Zusätzliche Regeln aus „Lessons learned":

___

Einsteigertipps für Neue gibt es hier.
___

Eine ausführliche Sidebar mit den Serverregeln usw. findet ihr auf der Startseite von feddit.org

___

founded 2 years ago
MODERATORS
you are viewing a single comment's thread
view the rest of the comments
[–] Sibbo@sopuli.xyz 5 points 2 months ago (2 children)

Das Bundesverfassungsgericht hat doch vor kurzem im Trageurteil bestimmt, dass es nicht verfassungsgemäß ist, wenn Menschen aufgrund ihrer verbleibenden Lebensjahre priorisiert werden. Damit wäre die Gestaltungsfreiheit hier erstmal sehr eingeschränkt, außer man bringt eben eine Verfassungsänderung durch. Aber, dass man eine 2/3-Mehrheit für eine Verfassungsänderung bekommt, die alte Menschen strukturell benachteiligt, halte ich für unwahrscheinlich.

[–] rbn@sopuli.xyz 4 points 2 months ago

Ich fordere ja auch im ersten Schritt gar keine Gesetzesänderungen, sondern sage nur, dass man als Gesellschaft mehr über solche Themen sprechen sollte, auch wenn sie vielleicht unangenehm sind. Es wird bei einem Ungleichgewicht von Angebot und Nachfrage zwangsweise zu einer Priorisierung kommen. Es liegt an uns, ob wir lieber ein Zufallsprinzip wollen, eine einzelne Ärztin oder eines Arzt entscheiden lassen, First Come First Served oder eben etwas faireres zustande bringen.

Und wie gesagt: Eine Kombination von all dem findet ja schon längst statt. Schon immer. Und bei Organspenden wird meines Wissens auch schon immer die Lebenserwartung berücksichtigt.

[–] Successful_Try543@feddit.org 1 points 2 months ago

Das Bundesverfassungsgericht hat doch vor kurzem im Trageurteil bestimmt, dass es nicht verfassungsgemäß ist, wenn Menschen aufgrund ihrer verbleibenden Lebensjahre priorisiert werden.

Nein. Das BVerfG hat nur festgestellt, dass der Bund in der Frage keine Gesetzgebungskompetenz hat. Zuständig wären wohl die Länder. Gekippt wurde dadurch ein Gesetz, das eine Triage ex post ausgeschlossen hätte, also den Abbruch einer Behandlung bei einem Patienten mit niedriger Überlebenswahrscheinlichkeit, z.B. aufgrund von Alter, Behinderungen oder Vorerkrankungen, zugunsten eines Patienten mit größer Überlebenswahrscheinlichkeit.