this post was submitted on 17 Aug 2025
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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz

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[–] cows_are_underrated@feddit.org 0 points 4 months ago (1 children)

Das größte Problem daran ist jedoch, dass man nicht das 14-tägige Rückgaberecht hat.

Das hasst du immer. Auch im Laden. Es kann nur in einzelnen Fällen bei Produkten, die aus Hygienischen Gründen nicht zurückgegeben werden können (bspw. Unterwäsche), nicht. Ansonsten ist das gesetzlich geregelt.

Bonus Tipp: Dank EU-Recht ist es so, dass wenn ein Produkt innerhalb von einem Jahr kaputt geht wird angenommen, dass der Mangel bereits bei Kauf des Produktes bestand. Damit seit nicht ihr in der Pflicht dem Händler zu beweisen, dass es nicht eure Schuld war, dass etwas kaputt gegangen ist, sondern der Händler muss beweisen, dass es eure Schuld war dass das Produkt kaputt gegangen ist. Kann er das nicht, ist er verpflichtet einen angemessenen Ersatz zu stellen (Reparatur, neues Produkt oder Geld zurück).

[–] sobanto@feddit.org 5 points 4 months ago

Du schreibst das zwar recht überzeugt, ist aber leider falsch.

Gibt es ein Recht auf Rückgabe? Im stationären Handel muss ein Händler Waren nicht grundsätzlich zurücknehmen. Das Rückgaberecht ist eine freiwillige Leistung.

Wer nicht im Laden, sondern im Internet-Handel, aus dem Katalog oder am Telefon gekauft hat, steht besser da. Einen solchen "Fernabsatzvertrag" kann der Kunde innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware widerrufen. Die Wirkung ist mit einer Rückgabe vergleichbar.

https://www.ndr.de/ratgeber/verbraucher/Reklamation-Rueckgaberecht-Umtausch-Welche-Regeln-gelten,umtauschen100.html