Die Leipziger Richter [des Bundesverwaltungsgericht] gingen erstaunlich weit über das Nötige hinaus und stellten dabei eine bislang umstrittene Weiche für ein mögliches AfD-Verbot: Darf man davon ausgehen, dass die AfD ihre verfassungsfeindlichen Parolen auch tatsächlich umsetzen will? Das Bundesverwaltungsgericht sagt jetzt: Ja, das darf man – und zwar ohne jedes Wenn und Aber.
Das ist wichtig, denn es war der letzte Baustein, der noch gefehlt hat. Die Hürden für ein AfD-Verbot sind hoch. Aber jetzt haben mehrere der höchsten Gerichte unseres Landes in Summe erklärt, dass die AfD sie eigentlich alle erfüllt.
Entgegen der Durchhalteparolen, die besonders aus der Union kommen, dass die Hürden für ein Verbot der AfD zu hoch seien, scheint diese rechtsextreme Partei sie doch zu erfüllen. Das sagt nicht irgendein Blog, das sagt nicht nur der Verfassungsschutz, das sagen mehrere der höchsten deutschen Gerichte.
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Die AfD wollte den Gerichten weismachen, ihre verfassungsfeindlichen Aussagen seien letztlich folgenloses Gerede – schließlich gäbe es ja Gerichte, die allzu radikale Schritte schon stoppen würden. Selbstsame Form der Verteidigung – ja, wir fordern Verfassungsfeindliches, aber würden das ja nicht umsetzen können, weil es ja verfassungsfeindlich sei.
Das Bundesverwaltungsgericht hat dieser absurden Argumentation eine klare Absage erteilt. Eine Demokratie kann nicht darauf bauen, dass eine extremistische Partei sich von Gerichten zähmen lässt, nachdem sie an die Macht gekommen ist. Im Gegenteil, so das Gericht, muss man gerade bei Parteien davon ausgehen, dass sie ihre Ankündigungen ernst meinen und planvoll verfolgen. Diese Feststellung war überfällig – und sie kommt aus berufenem Munde.
Für deutlich mehr Informationen lest bitte den Artikel bei Volksverpetzer: https://www.volksverpetzer.de/aktuelles/detail-verdachtsfall-urteil/
Verdachtsfall-Beschluss: https://www.bverwg.de/entscheidungen/pdf/200525B6B23.24.0.pdf
Amen. Natürlich müssen Gerichte immer alles im Detail klären, aber auf einen Außenstehenden wie mich klingt es absurd, das erst feststellen zu müssen.
Dadurch das die AfD zumindest momentan einen liberaleren Kurs fährt, nachdem das BfV die Partei als gesichert Rechtsextrem eingestuft hatte, um vor den Gerichten herausgeputzt dazustehen, muss jetzt in letzter Instanz genau das festgestellt werden. Das Fazit aus der ganzen Klagerei ist das die AfD verboten werden kann da sie gegen die FDGO verstößt. Klar, wir die keine Juristen sind, aber wachen Auges das Auftreten der Partei und ihrer Mitläufer beobachten wussten das schon vorher. Anwalt Jun hat es stets erläutert und ist zum gleichen Ergebnis gekommen. Gut dass das Bundesverwaltungsgericht noch einmal bekräftigt hat warum die AfD eine antidemokratische und die FDGO zerstörende Partei ist und daher verboten gehört. Danke.