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this post was submitted on 31 Aug 2023
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MODERATORS
Hab den Rammstein fall jetzt nicht aktiv verfolgt, also weiß nur ungefähr worum es ging, aber dass er frei gesprochen wurde, weil die Zeugen nicht auftauchen ist mir neu. Von den Leuten die es verfolgt haben hatte ich eher den Eindruck, dass es mit Aussage gegen Aussage zum Freispruch kam.
Es gab keinen Freispruch. Nur eine Einstellung, weil es weder Beweise noch aussagewillige Zeugen gibt. Quasi ein Freispruch zweiter Klasse.
Mit dem sehr wichtigen Unterschied zu einem "echten" Freispruch, dass die Ermittlungen jederzeit wieder aufgenommen werden können, wenn doch noch Beweise auftauchen; bei einem "echten" Freispruch ist das sehr viel schwieriger.
Ginge das überhaupt bei einem "echten" Freispruch oder nur, wenn weitere Tatbestände hinzukommen für ebendiese?
Es geht, aber nur unter sehr engen Bedingungen. Also vor allem Punkte 1-4; Punkt 5 ist sehr neu, sehr umstritten, und wird wahrscheinlich irgendwann vor dem BVerfG landen.
Es gab weder Beweise noch Zeugen, was erwartest du bitte? Dass er trotzdem verurteilt wird, weil die mediengemachte Meinung ihn als Täter sieht?`So funktioniert das in einem Rechtsstaat zum Glück nicht.
Wieso ich? Das war eine wertfreie Feststellung, mehr nicht.
"werfrei"
"Quasi ein Freispruch zweiter Klasse."
Such dir eins aus.
Das ist eine wertfreie Aussage über den Unterschied zwischen einem Freispruch und einer Einstellung des Verfahrens, unabhängig vom konkreten Fall.
"... zweiter Klasse" ist aber eine Bewertung und damit eben nicht wertfrei.
Dass es einem Unterschied zwischen Freispruch und einer Verfahrenseinstellung gibt ist klar, aber der Unterschied ist nicht, dass zweiteres ein zweitklassiger Freispruch wäre.
Schönes Beispiel für mangelndes Rechtsverständnis.
Die Verfahrenseinstellung ist insofern "zweiter Klasse", dass der rechtliche Schutz davor, irgendwann in derselben Sache nochmal von der Justiz behelligt zu werden, geringer ist als bei einem Freispruch. Das ist keine Aussage über die tatsächliche Schuld oder Unschuld des Beschuldigten.
Es ist einfach kein Freispruch. Punkt.
Angenommen ich erzähle der Staatsanwaltschaft, dass du ein Kinderblut-trinkender Superreptoloid bist. Die ermitteln dann, stellen aber das Verfahren später ein weil es keine Beweise gibt. Findest du es gut wenn es dann alle über dich erzählen, dass du "nur einen Freispruch zweiter Klasse" bekommen hast - obwohl die Behauptung völlig an den Haaren herbei gezogen war?
So funktioniert es einfach nicht, und das ist gut so. Nicht für Rammstein, sondern für uns alle.
Die Behauptung, dass ich von dem Vorwurf nie rechtskräftig freigesprochen wurde, ist nunmal technisch korrekt (das gilt übrigens auch, bevor irgendwer überhaupt diesen Vorwurf erhebt). Es ist einfach eine ziemliche Nicht-Aussage. Die Behauptung, dass ich ein Reptiloid wäre, wird ggf. im Rahmen eines Verfahrens wegen übler Nachrede vor Gericht geklärt. Ich bin zuversichtlich, dass mein Gegner hier keinen Wahrheitsbeweis erbringen kann. Er darf es allerdings versuchen - was er gar nicht erst dürfte, wenn ich rechtskräftig freigesprochen wäre (so verstehe ich jedenfalls §190).
Durch Wiederholung wird es nicht wahrer ...
Es ist tatsächlich weil sich noch nichtmal Opfer/Zeugen gemeldet haben. Bei Aussage gegen Aussage hätte die Staatsanwaltschaft es vermutlich auf einen Prozess ankommen lassen, hier steht aber Aussage (von Lindemann, dass er unschuldig ist) gegen keine Aussage (weil sich even niemand meldet) und außer Verfahren einstellen kann man da dann halt wirklich nicht viel machen.
Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/staatsanwaltschaft-lindemann-100.html