this post was submitted on 21 Apr 2025
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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz

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[–] LeFrog@discuss.tchncs.de 22 points 3 days ago (6 children)

Vor dem Verwaltungsgericht München hatte er im Januar 2024 noch keinen Erfolg. Das Gericht deutete zwar an, dass die Grenzkontrollen rechtswidrig seien, es lehnte aber Salomons Klage als unzulässig ab, weil keine Wiederholungsgefahr drohe. Dies sah der VGH München nun anders.

Da Salomon immer wieder kontrolliert wurde und ein Ende der Grenzkontrollen nicht abzusehen sei, bestehe durchaus eine Wiederholungsgefahr; die Klage sei also zulässig gewesen.

Heißt ergo, solange man priveligiert genug ist, um ständig hin-und-herzureisen, kann man klagen. Sonst nicht? Zum fick?

[–] albert180@piefed.social -2 points 3 days ago

Ja, für ein Deutschlandticket muss man schon extrem privilegiert sein.

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