this post was submitted on 23 Dec 2024
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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz
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Das ist doof. Aber erstmal: 1 Monat Widerspruchsfrist gerechnet ab Zugang bei Dir und nicht ab Datum des Bescheides. Du kannst zur Fristenwahrung auch erstmal Widerspruch vor Ablauf der Frist einlegen und sagen, dass es noch geprüft wird und eine Begründung folgt. Bei SGB II Leistungen wird damit verhindert, dass der Bescheid rechtskräftig wird und durchgesetzt werden kann. Dann hast Du vielleicht etwas weniger Stress :(
Von solchen Feinheiten hab ich keine Ahnung, deswegen bin ich ja bei der Beratung xD
Und den Stress hab ich so oder so, aber ich hab auch das komische Gefühl, dass das Timing tatsächlich halbwegs Absicht ist. Der Sachverhalt ist dem Jobcenter seit August bekannt, das Anhörungsschreiben kam Ende November, und der Bescheid mitte Dezember. Dass es bei so langem Vorlauf jetzt so schnell geht, macht mich stutzig und wütend.
Die Vermutung habe ich auch. Bei mir kam am Freitag Post ins Haus geflattert, mit geforderter Antwort bis 28.12. Na Fröhliche Weihnachten!
Die Nachbarn streiten auch seit 3 Tagen ununterbrochen.