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Urteil: Gehwegparken muss in D von Kommunen geahndet werden
(www.presseportal.de)
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Wenn du Glück hast, ahnden sie ab 2030 auch, wenn jemand am Radweg parkt.
Der Witz ist ja, eh die Klausel „wenn zu wenig Platz für Fußgänger bleibt“. Damit ist es Gerichtsfest klar gestellt, dass „da ist doch genug Platz, geh doch einfach außen rum“ Gehwegparken legal macht.
Eine zukünftige Entscheidung für das Radwegparken wird sicher genau so lauten, und effektiv ändert sich weder für Fußgänger noch für Radfahrer irgendetwas.
Als genug Platz werden generell 1,8m angenommen, also macht das durchaus einen Unterschied.
unzwar zuzüglich Sicherheitsabstände, also in der Praxis meist 2,5m