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[-] Anekdoteles@feddit.de 16 points 3 months ago* (last edited 3 months ago)

Sehe ich genauso. Es könnte aber schon verboten sein und hierunter subsumiert werden:

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Betrug.

[-] aaaaaaaaargh@feddit.de 8 points 3 months ago

Das ginge erst, wenn eigene Daten als Vermögen gewertet würden.

[-] Tartufo@lemmy.world 12 points 3 months ago

Eigentlich eine Schande, dass dem noch nicht so ist, bei dem ganzen Rumgegeier, was Werbefirmen um ebendiese Daten betreiben.

[-] aaaaaaaaargh@feddit.de 6 points 3 months ago

Das wird noch lange dauern, bis die behäbige Politik und Gesellschaft es in Deutschland verstanden haben, dass sie quasi seit 20 Jahren wertvollen Besitz verschenken.

[-] Tartufo@lemmy.world 4 points 3 months ago

Das befürchte ich leider auch. :(

[-] trollercoaster@feddit.de 1 points 3 months ago* (last edited 3 months ago)

Die Politik ist nicht behäbig, die kooperiert da mit der Werbewirtschaft. Die Politik macht auch Werbung und ist von dieser abhängig.

[-] Anekdoteles@feddit.de 3 points 3 months ago

Wie kommst du darauf, dass es nicht so ist? Privatsphäre ist ja sogar eine ganz besondere Art von Vermögen: Anders als Geld kann sie nämlich im Fall einer illegitimen Entnahme nicht mehr zurückgeführt werden. Daraus schließe ich, dass sie gegenüber finanziellem oder materiellem Vermögen mindestens dasselbe Schutzniveau hat.

[-] aaaaaaaaargh@feddit.de 1 points 3 months ago

Das siehst du so, aber das Gesetz nach meiner Interpretation des Textes nicht.

[-] Anekdoteles@feddit.de 1 points 3 months ago

Ist aber ja nicht wichtig, was du und ich denken, sondern die Gerichte. Und ich könnte mir durchaus vorstellen, dass Daten da als Vermögen anerkannt werden - bei Datenvervielfältigungen von urheberrechtlich geschütztem Material geht es ja auch.

[-] aaaaaaaaargh@feddit.de 2 points 3 months ago* (last edited 3 months ago)

Ja, ich stimme zu, es ist nicht wichtig - nur etwas lustig, dass du danach direkt noch deinen Gedanken dazu äußerst. Aber hey, ich bin voll deiner Meinung und habe noch etwas dazu recherchiert. Tatsächlich scheint die Frage noch nicht vollends geklärt zu sein. Ich hab einen ganz interessanten Aufsatz dazu hier gefunden, falls es dich interessiert. Ist allerdings eine schweizer Publikation und aus 2017, aber ich glaube, so einen großen Unterschied macht es in der Betrachtung wohl nicht.

Ich bin beim Lesen auch immer wieder auf den Begriff der "geldwerten Güter" gestoßen. Keine Ahnung, ob darunter wirklich personenbezogene Daten fallen. Für mich als Laien wäre das gefühlt eher im Bereich der Wahrung der Persönlichkeitsrechte angesiedelt.

this post was submitted on 25 Mar 2024
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