181
Eilmeldung: Bubatz bald legal
(www.tagesschau.de)
Diese Community wird zum 01.07 auf read-only gestellt. Durch die anhäufenden IT-Probleme und der fehlende Support wechseln wir als Community auf www.feddit.org/c/dach - Ihr seid herzlich eingeladen auch dort weiter zu diskutieren!
Das Sammelbecken auf feddit für alle Deutschsprechenden aus Deutschland, Österreich, Schweiz, Liechtenstein, Luxemburg und die zwei Belgier. Außerdem natürlich alle anderen deutschprechenden Länderteile der Welt.
Für länderspezifische Themen könnt ihr euch in folgenden Communities austauschen:
Eine ausführliche Sidebar findet ihr hier: Infothread: Regeln, Feedback & sonstige Infos
Auch hier gelten die Serverregeln von https://feddit.de !
Banner: SirSamuelVimes
Ich wäre mit dem Konsum in der Öffentlichkeit vorerst dennoch vorsichtig, weil die Behörden bei Verdacht auf eine Straftat laut CanG euren Stoff weiterhin beschlagnahmen sollen. Da es auch nach der Entkriminalisierung für eine Weile keinen legalen Beschaffungsweg gibt, ist damit zu rechnen, dass die übereifrigen Exemplare der Ordnungshüter fleißig einkassieren werden.
Was zur Hölle. Hast du den Gesetzestext dazu parat? Ist das so verankert?
$2 (4) 1. (https://dserver.bundestag.de/btd/20/087/2008704.pdf) Ich muss mich da insofern korrigieren, als dass dieser Teil in der Beschlussempfehlung (https://dserver.bundestag.de/btd/20/104/2010426.pdf) gestrichen wurde und somit nicht Teil des CanG ist. Die Beschlussempfehlung enthält aber diesbezüglich den Hinweis (S.129), dass der Teil gestrichen wurde, da er nicht notwendig ist, weil Regelungen dazu bereits in anderen Gesetzen vorhanden sind. Gemeint sind damit wohl die im gestrichenen Teil genannten §§94 und 98 StPO (https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/)
In der Sache ändert das nichts. Bei Verdacht auf Straftat kann/wird die Polizei sicherstellen bzw. beschlagnahmen. Und ein legaler Erwerb wird in den ersten Monaten ab Inkrafttreten des CanG nicht möglich sein.