this post was submitted on 03 May 2026
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Das Problem ist die Kausalkette. Du musst in der Praxis beweisen, dass eine KI genau den fraglichen geschützten Code verwendet hat um den Output zu genieren. Manchmal ist das möglich, wie bei deinem Beispiel, wo die Times solche Kopien im KI-Output entdeckt hat. In diesem Fall haben wir eine Urheberrechtsverletzung, weil der Output defacto dem geschützten Original enstpricht und die KI Firma damit eine Veröffentlichung einer Kopie ohne Erlaubnis vom Urheber tätigt. Im Normalfall wird man hier nicht ohne Weiteres einen Verstoß beweisen können.
Abgesehen davon, haben wir das Problem nur bei Kopien oder Bearbeitungen mit unwesentlichen Änderungen vom Original. Anders sieht es aus, wenn der Code als Inspiration dient. Wenn man als Mensch ein schönes Stück GPL-Code findet, sich davon inspiriert und eigenen Code schreibt, der zwar gewisse Ähnlichkeiten hat, aber insgesamt sehr verschieden zum Original ist, dann unterliegt dieser neue Code nicht automatisch der GPL, stattdessen wird der Programmierer nun selbst zum Urheber des neuen Codes. Das gilt dann analog auch für KI Output, mit dem Unterschied dass der KI-Output selbst nicht urheberrechtlich geschützt ist, weil das Gesetz da nicht anwendbar ist.
Jedenfalls leitet sich daraus ab, dass man prüfen sollte, ob KI-genierter Code bereits existierenden Code irgendwo auf der Welt zu sehr gleicht. Du fragst wie? Naja, hier kollidiert die Theorie mit der Realität: das ist niemals machbar. Und deswegen muss das Urheberrecht eigentlich an die neue Realität angepasst werden. Warum nicht eine KI-Abgabe einführen und an schöpferrisch-tätige Menschen auszahlen? Das System gibt's schon in Deutschland in Form der Urheberrechtsabgabe, die wir alle zwangsweise zahlen, wenn wir Speicher oder Vervielfältigungsgeräte kaufen. Diese wurde damals eingeführt um einen Ausgleich zu schaffen, weil man Menschen erlaubt hat Privatkopien anzufertigen.