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Ich denke Beleidigung ist ein gutes Beispiel, weil es ziemlich unbestimmt ist, und die Urteile oft weit auseinandergehen.
Das hat man im Kontext von Politikys am Beispiel von Renate Künast vs. den Hamburger Pimmelsenator Andy Grote gesehen. Bei Künast hatte das LG-Berlin zunächst geurteilt, dass sie als Politikerin auch harte Beleidigungen als Meinungsäußerung ertragen müsse, wenn ein "Sachzusammenhang" bestehe. Das Urteil wurde dann geändert, weil eine andere Kammer zu dem Schluss kam, dass das vermeintliche Zitat, zu dem der "Sachzusammenhang" bestünde, als Falschzitat erkennbar war.
Die Beleidigungen sind im verlinkten Artikel erwähnt, und ich werde sie hier nicht noch mal schreiben. Ich denke für die meisten Menschen ist "1 Pimmel" dagegen ziemlich milde.
Damit ist bezogen auf Catcalling die erste Frage, warum Beleidigungen mit sexuellem Bezug zur Zeit nicht ausreichend verfolgt werden. Die Beispiele im Artikel lesen sich so, dass sie auch in der aktuellen Rechtslage strafbar sein können. Fehlt es an Bewusstsein der rechtlichen Möglichkeiten bei den Opfern? Fehlt es am Willen der Polizei / Justiz, sowas angemessen zu verfolgen? Wie sehr ist Sexismus bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten ein Problem?
Die nächste Frage ist, welchen Mehrwehrt es bringt, speziell "catcalling" als eigenen Straftatsbestand aufzunehmen. Bzw. welche Maßnahmen müssen ergriffen werden, damit das dann auch tatsächlich verfolgt wird.
Wobei auch die Hausdurchsuchung bei Pimmelgate rechtswidrig war und die Ermittlungen eingestellt wurden.
Ein Richter hat aber zunächst die Hausdurchsuchung unterschrieben.
Ja, und dafür hätte es auch für diesen Richter signifikante, negative Konsequenzen geben sollen, aber ich spekulier mal, dass dem wohl leider nicht so gewesen sein wird…