Ab dem 1. Juli ersetzt die Grundsicherung das Bürgergeld. Die Reform hat auch für ETF-Sparer Folgen. Neben einem angepassten Schonvermögen fällt die Karenzzeit weg.
Berlin – Diese Woche will die Koalition aus SPD und Union die geplante Umgestaltung des Bürgergelds in die neue Grundsicherung beschließen. Die neue Regelung könnte auch Auswirkungen auf ETF-Sparer haben. Denn: Sollte man künftig mehr als den Freibetrag in einen ETF investiert haben, müsste man den Überschuss abstoßen – auch wenn der ETF gerade im Minus ist. Die Karenzzeit wird ebenfalls komplett gestrichen.
Im aktuellen Bürgergeldsystem waren Investitionen in ETFs als private Altersvorsorge während der Karenzzeit bis 40.000 Euro geschützt. Dieser Schutz fällt mit Inkrafttreten der neuen Grundsicherung jedoch weg. Auch die Freibeträge sollen nach unten angepasst werden. Ab Juli gilt ein Schonvermögen bis 20 Jahre von 5000 Euro. Zwischen 21 und 40 Jahren ein Schonvermögen von 10.000 Euro. Zwischen 41 und 50 Jahren ein Schonvermögen von 12.500 Euro und ab 51 Jahren ein Schonvermögen von 15.000 Euro.
ETF-Sparer von Bürgergeld-Reform betroffen: Grundsicherung ohne Karenzzeit
Das Kalkül hinter der Änderung: Vorrangig soll eigenes Einkommen und Vermögen eingesetzt werden, bevor Grundsicherung fließt. Wenn man mehr als das angesetzte Vermögen hat, muss man dieses zunächst aufbrauchen, bevor man die Grundsicherung beantragen kann. Auch ETF-Sparer, die langfristig privat vorsorgen wollen, sind davon betroffen.
Auf Anfrage unserer Redaktion bestätigte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS): „Die Grundsicherung für Arbeitsuchende ist eine steuerfinanzierte Leistung, die sicherstellt, dass Menschen, denen es vorübergehend nicht möglich ist, ihren Lebensunterhalt ganz oder teilweise aus eigenen Mitteln zu finanzieren, nicht in existenzielle Not geraten. Sie ist eine nachrangige Leistung. Das heißt, dass die Betroffenen zunächst ihr Einkommen und Vermögen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts einsetzen müssen.“
Neues Schonvermögen bei Grundsicherung: ETF-Sparer müssten Anteile verkaufen für Grundsicherung
Für Menschen, die privat mittels ETF-Sparplan vorsorgen und unverschuldet kurzzeitig in die Erwerbslosigkeit abrutschen, ist die neue Regelung besonders bitter. Die Alternative wäre, die ETF-Anteile zu verkaufen und stattdessen sein Erspartes in eine Riester-Rente oder ein ähnliches Produkt zu stecken, das vom Schonvermögen ausgenommen ist.
Die Reform des Bürgergelds soll in erster Linie verschärfte Regeln für die rund 5,3 Millionen Bezieherinnen und Bezieher des Bürgergelds bringen – etwa Totalsanktionen bei drei versäumten Jobcenter-Terminen. Der arbeitsmarktpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Marc Biadacz (CDU), sagte der Deutschen Presse-Agentur am Montag (2. März): „Das Kapitel Bürgergeld ist abgeschlossen.“ Mit der Reform werde ein neues Kapitel aufgeschlagen. „Wir schaffen ein System, das denen, die sich ernsthaft bemühen, eine echte Perspektive bietet und gleichzeitig deutlich macht: Wer Unterstützung sucht, muss auch Verantwortung übernehmen“, sagte Biadacz.
Laut Recherchen des Sterns sollen Jobcenter bei Terminversäumnissen zudem künftig ein amtsärztliches Attest verlangen können, nicht nur einen Krankenschein vom Hausarzt. Das Gesetz, das noch vom Bundesrat gebilligt werden muss, soll großteils am 1. Juli 2026 in Kraft treten. (Quellen: dpa/Stern/eigene Recherche) (sischr)
Der Begriff Eilmeldung wird definitiv zu inflationär benutzt. Finde aber gut, dass er immer noch Veggie-Burger heißen darf.